Dort konnte A.________ um 09:25 Uhr dann angehalten werden. Im Rahmen der Tatbestandsaufnahme durch Mitarbeiter des Kriminaltechnischen Dienstes KTD wurden die an der Auseinandersetzung beteiligten Personen erkennungsdienstlich erfasst. Da am Tatort u.a. weibliche DNA in Form von Blut sichergestellt werden konnte, wurden auch die anwesenden weiblichen Liebesdienerinnen erkennungsdienstlich behandelt [...]. Indes stimmte keine der erhobenen DNA mit der am Tatort sichergestellten weiblichen DNA überein.»