und allenfalls auch von D.________ angegriffen wurde, bzw. ob er zumindest Anlass dazu hatte, dies anzunehmen, und ob und wie genau der Beschuldigte ein Messer gegen C.________ und B.________ einsetzte. 17 Nachfolgend werden zunächst die diesbezüglichen Beweismittel dargestellt. Dabei kann weitgehend auf die Erwägungen der Vorinstanz abgestellt werden, weshalb diese integral zitiert und nur punktuell ergänzt oder präzisiert werden. Anschliessend werden diese Beweismittel einer Würdigung durch die Kammer zugeführt.