16 im Zusammenhang mit einem möglichen Tatmotiv, wird im Folgenden dennoch auf den Streit im Fumoir einzugehen sein. Vom Beschuldigten nicht bestritten wird weiter, dass es nach der Rückkehr von C.________, D.________ und B.________ auf dem Parkplatz des Clubs 3000 zunächst zu verbalen Diskussionen und anschliessend zu gegenseitigen Tätlichkeiten zwischen ihm und C.________ kam. Der Beschuldigte macht allerdings geltend, er sei angegriffen worden und habe sich nur gewehrt. Unbestritten ist inzwischen auch, dass bei der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz ein Messer im Spiel war.