8. Vorbemerkung / unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine tätliche Auseinandersetzung, welche sich am frühen Morgen des 17. September 2013 auf dem Parkplatz vor dem Hotel Paradiso/Club 3000 (Hiernach: Club 3000) in Lätti ereignete. In deren Verlauf zogen sich sowohl der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Privatkläger) C.________ als auch B.________ Stichverletzungen zu. Letzterer verstarb daran. Unbestritten ist, dass es in derselben Nacht bereits vor dem Vorfall auf dem Parkplatz im Fumoir des Club 3000 zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen B._____