7.3. Genugtuung für die erstandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie für die Zeit im vorzeitigen Strafantritt in Höhe von CHF 200.00 pro Tag seit dem 17. September 2013. 8. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 549.80 (Ziff. F.5. des Urteils) sei A.________ herauszugeben. 13 9. Dem zuständigen Bundesamt sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-NR. ________) von A.________ zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).