3.1. zu einer 30 Tagesssätze zu CHF 10.00 nicht übersteigenden Geldstrafe, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3.2. zu einer CHF 1‘000.00 nicht übersteigenden Verbindungsbusse, bei schuldhafter Nichtbezahlung zu 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe; 3.3. zu einer CHF 200.00 nicht übersteigenden Übertretungsbusse, bei schuldhafter Nichtbezahlung zu 2 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe; 3.4. zu den auf die rechtskräftigen Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens in gerichtlich zu bestimmender Höhe.