5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt W.________ verwies an der Berufungsverhandlung namens des Beschuldigten auf die bereits in der Berufungserklärung gestellten Anträge (pag. 3601). Die Verteidigung beantragte folglich (pag. 3451 ff.): «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 23. Oktober 2015 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland in Rechtskraft erwachsen ist in Bezug auf: 1.1. die Schuldsprüche wegen: a. Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierter FiaZ) (Ziff. A.I.4. des Urteils); b. Fahrens in fahrunfähigem Zustand (FuD) (Ziff. A.I.5. des Urteils);