2. Berufung Gegen das ihn betreffende Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 2. November 2015 (pag. 3352) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts datiert vom 1. März 2016 (pag. 3243 ff.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 22. März 2016 (pag. 3449) beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Tötung, versuchter schwerer Körperverletzung und Raufhandels (Ziff. A.I.1.-3. des Urteils), auf die Bemessung der Strafe (Ziff. A.I. des Urteils), auf den Zivilpunkt (Ziff.