A.________ hat damit noch einen Betrag von CHF 172'367.30 zu bezahlen. 6. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) von A.________ ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 7. [...] 8. [...] 9. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer er kennungsdienstlicher Daten). 10. [...]