Die Untersuchungshaft und Sicherheitshaft von 767 Tagen werden im Umfang von 767 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 46'000.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 126'717.10, insgesamt bestimmt auf CHF 172'717.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 120'571.35).