Sie sagte jedoch in Überstimmung mit ihrem Ehemann aus, sie seien sich mit ihren Eltern bei den Verkaufsverhandlungen nicht einig geworden. Ihre Eltern hätten nur ganz am unteren Ende bezahlen wollen, das sei ihnen viel zu wenig gewesen, da es sich um wertvolle Uhren gehandelt habe (pag. 361, Z. 9 ff.). Die Frage, was denn am unteren Ende heisse, konnte sie nicht genau beantworten, sondern sagte nur, in Bezug auf eine Uhr hätten sie nur CHF 300.00 bezahlen wollen (pag. 361, Z. 17 ff.). 10.4 Zustandekommen eines Kaufvertrages Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich (Art. 1 Abs. 1 OR).