__ schilderten übereinstimmend und glaubhaft, dass sie sich am 8. Juli 2013 im Café der I.________ in M.________ mit dem Beschuldigten getroffen hätten. Dieser habe einen vorbereiteten Kaufvertrag dabei gehabt, der aber grammatikalisch und inhaltlich katastrophal gewesen sei, weshalb er ihn zwecks Änderung wieder mitgenommen habe (pag. 40, 128, 366 und 373). Wie sich die Einigung zwischen Ihnen und dem Beschuldigten im Detail manifestiert haben soll, wurde nicht beschrieben. 10.3 Aussagen der Ehegatten A.________ Die Kammer folgt den Ausführungen der Vorinstanz, wonach die Aussagen des Beschuldigten in verschiedener Hinsicht unglaubhaft wirken (pag. 420 ff. = S. 13 ff. der Urteilsbe-