_ verkauft (pag. 73). Gemäss der vom Beschuldigten zu den Akten gegebenen Quittung des Uhrmachers vom 13. Juli 2013 handelte es sich dabei um die Uhren «2 Puttos mit Schild und Speer» und der «Frau mit Harfe» (pag. 32). Gemäss der Eingabe an die Schlichtungsbehörde wurden am 17. Juli 2013 zwei weitere Uhren vom Beschuldigten mitgenommen, wobei genauere Angaben zu den Uhren fehlen (pag. 73). In der Einvernahme vom 12. März 2014 sagte Herr B.________ aus, der Beschuldigte hätte am 13. Juli 2013 die Uhr «Hirtenbub mit Hund» und eine zweite Uhr, die im Eigentum von C.________ gewesen sei, entwendet. Auf Vorlage der früheren Deliktsgutliste (pag.