__ in ihren Einvernahmen nämlich darauf, den Beschuldigten unnötig in ein negatives Licht zu rücken. Eine Strafanzeige (pag. 18) erstatteten sie erst, nachdem sie ihrerseits angezeigt worden waren und dies auch nicht sofort, obwohl sie bereits zwei Tage zuvor ausgesagt hatten, bestohlen worden zu sein. Dass sie nur den Beschuldigten wegen Diebstahls anzeigten und nicht auch dessen Ehefrau, die leibliche Tochter von Frau B.________, führt ebenfalls noch nicht zur Annahme, die Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten seien von vornherein falsch. Schliesslich ist es der Beschuldigte, der gemäss eigenen Aussagen die Uhren behändigt hat.