5 für die zutreffenden Zusammenfassungen der Aussagen der Beteiligten (pag. 416 ff. = S. 9 ff. der Urteilsbegründung). 10.2 Aussagen der Ehegatten B.________ Die Kammer folgt der Feststellung der Vorinstanz, dass die Aussagen von Herrn und Frau B.________ ausführlich, detailreich sind und sich gegenseitig überwiegend decken (vgl. pag. 430 ff. und pag. 435 f.). Die Aussagen wirken grundsätzlich glaubhaft. Es ist zwar, wie der Verteidiger des Beschuldigten ausführt, zutreffend, dass die Briefe der B.________ an die A.________ betreffend des Erbes von G.______