Die Verteidigung des Beschuldigten bringt vor, die B.________ hätten nach langjährigem Kontaktabbruch nur deshalb wieder Kontakt zu den A.________ gesucht, weil sie grösstes Interesse an den zum Nachlass von G.________ gehörenden Kunstgegenständen gehabt hätten. Die aktenkundigen Briefe der B.________ an die A.________ (pag. 158 ff.) würden dies belegen. Noch im Februar 2013 hätten die B.________ den Sozialdienst böswillig auf die mögliche Erbschaft hingewiesen (Schreiben auf pag. 166). Der plötzliche Sinneswandel der B.________ lasse auf eine berechnende und opportunistische Vorgehensweise schliessen, was im vorliegenden Verfahren nicht ausser Acht gelassen werden dürfe.