5. Vorbemerkungen Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vorgeworfen, aus der Wohnung des Ehepaars B.________ am 13. Juli 2013 und am 17. Juli 2013 insgesamt drei Uhren (Pariserpendulen), welche ihm bzw. seiner Ehefrau zuvor durch die B.________ abgekauft worden waren, mitgenommen zu haben (pag. 235). Der Beschuldigte ist seit 1995 mit der Tochter von Frau B.________ verheiratet. Zwischen den beiden Ehepaaren besteht eine lange Vorgeschichte familiärer Streitigkeiten. 6. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt