Von Amtes wegen wurden als Beweisergänzungen ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Leumundsbericht des Beschuldigten eingeholt (pag. 474). Die schriftliche Berufungsbegründung des Beschuldigten datiert vom 19. April 2016 und ging am folgenden Tag beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 495 ff.). Zudem übermittelte der Beschuldigte zwei persönliche Eingaben mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen. Die Verfahrensleitung nahm die Eingaben mit Verfügung vom 20. April 2016 zur Kenntnis (pag. 535).