1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. November 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Diebstahls, mehrfach begangen am 13. und am 17. Juli 2013 in M.________, zum Nachteil des Ehepaars B.________, im Deliktsbetrag von CHF 2‘530.00 verurteilt. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 1‘200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. August 2013 verurteilt. Weiter wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von 3‘348.40 auferlegt (pag. 404 ff.).