Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. November 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen: 1. des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, angeblich begangen am 06.07.2013 in O.________, P.________(Strasse); 2. der Drohung, angeblich begangen am 03.07.2013 in O.________, P.________(Strasse), z.N. C.________ und D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 250.00, an den Kanton Bern. B. A.________ schuldig erklärt wurde: