49 CHF 5‘000.00 als etwas zu hoch. Die Kammer erachtet eine Genugtuungssumme in der Höhe von CHF 4'000.00 als angemessen. D.________ ist somit für das Geschehene eine Genugtuungssumme von CHF 4‘000 nebst Zins zu 5% seit dem 20. Juni 2013 zuzusprechen.