Über eine Zeitspanne von rund drei Monaten kam es wiederholt zu Nötigungen, Drohungen, Beschimpfungen und einer übler Nachrede, was für den Straf- und Zivilkläger belastend war. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, bezog die Beschuldigte auch den Nachbarn des Straf- und Zivilklägers mit ein und drohte, die Vorgesetzten der Ehefrau des Privatklägers zu kontaktieren und zu informieren (pag 861, S. 51 der Urteilsbegründung). Vor diesem Hintergrund und im Lichte der Schwere der Verletzung sowie aufgrund der Dauer und der Anzahl Vorfälle erachtet die Kammer eine Genugtuung von CHF 5‘000.00 als etwas zu hoch.