28. Zu den Tätlichkeiten Für den Schuldspruch der Tätlichkeit ist eine separate Busse auszusprechen. Die VBRS-Richtlinien sehen eine Busse von CHF 300.00 vor, wenn der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst. Die Beschuldigte hat D.________ im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung tätlich angegangen und ihm dadurch diverse Kratz- und Schürfwunden zugefügt. Die Kammer erachtet eine Busse in der Höhe von CHF 200.00 als dem Verschulden der Beschuldigten angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt.