Die Legalprognose ist entsprechend schlecht. Die Beschuldigte zeigte im vorliegenden Verfahren weder Einsicht noch Reue. Die Strafe von 210 Tagessätzen à CHF 30.00, total ausmachend CHF 6‘300.00, ist daher unbedingt auszusprechen. Zusammenfassend wird die Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 6‘300.00, verurteilt.