Sie arbeite, aber niemand bezahle sie dafür (pag. 371). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. November 2015 führte sie aus, dass es finanziell sehr schlecht und immer schlechter gehe. Sie arbeite nach wie vor an dem Verfahren. Das sei eine Arbeit ohne Lohn. Sie habe mehr als CHF 300‘000.00 Schulden. Ihr gehöre das Haus und die Hypothek belaufe sich auf CHF 180‘000.00 (pag. 785 f.). Das Bundesgericht hat sich bei mittellosen Tätern für einen Mindesttagessatz von CHF 10.00 ausgesprochen (DOLGE, in: Basler Kommentar, Strafrecht I, 3. Aufl., N 44 zu Art. 34; BGE 135 IV 180, E. 1.4).