27. Konkrete Strafe Damit beträgt die hypothetische Gesamtstrafe 345 Strafeinheiten. Wird diese hypothetische Strafe um die rechtskräftigen Strafen vom 16. Dezember 2014 und 26. Februar 2015 – das heisst um 95 Strafeinheiten – reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von 250 Strafeinheiten. Einer Erhöhung der Anzahl Strafeinheiten steht indessen das Verbot der reformatio in peius entgegen. Damit ist die Zusatzstrafe auf total 210 Strafeinheiten festzulegen. In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zur Tagessatzhöhe und zum bedingten Vollzug kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.