Die Kammer erachtet deshalb eine Strafe von 10 Strafeinheiten als angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips ergibt dies zusätzliche 5 Strafeinheiten. 25. Zur Verleumdung gemäss Strafbefehl vom 26. Februar 2015 Für die Verleumdung wurde die Beschuldigte mit einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 30.00 und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Mit Verweis auf die bereits zitierte bundesgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_829/2014 vom 30.06.2016, E. 2.4.2) sind von den rechtskräftig auferlegten 65 Strafeinheiten 40 Strafeinheiten asperierend hinzuzurechnen.