44 Kammer erachtet für diesen Schuldspruch eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden als angemessen. Im Zusammenhang mit den Schreiben an die Privatkläger C./D./E..________ wurde die Beschuldigte erneut von ihrer Vermutung des Vorhandenseins eines neuen Testaments angetrieben, weshalb die Kammer eine Strafe von je 15 Strafeinheiten als angemessen erachtet. In Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 40 Strafeinheiten.