43 1.7.2017, S. 48) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 01.01.2013, S. 45). Die Beschuldigte führte in einem an Z.________ verfassten Brief aus, dass sie von D.________ anlässlich seines Besuchs vom 6. Juli 2013 geschlagen und mit dem Tode bedroht worden sei. Das Verhalten der Beschuldigten ist in einem Gesamtkontext zu betrachten. Erneut wendet sie sich mit einem Schreiben an eine unbeteiligte Person, um über die angeblichen Missstände aufmerksam zu machen und ihrem Ziel, der Herausgabe des Testaments, damit etwas näher zu kommen.