Der Kammer erscheint eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden der Beschuldigten angemessen. Unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 20 Strafeinheiten. 22. Zur Verleumdung Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, indem der Täter den Geschädigten durch einen Brief an 10 Mitglieder von dessen neuer Turnergruppe diffamiert, worin er wider besseren Wissens behauptet, die vielen Austritte der Mitglieder aus früheren Vereinen seien auf dessen unangenehmen Körpergeruch zurückzuführen. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand