Die Beschuldigte machte sich insgesamt in drei Fällen der Beschimpfung schuldig. Dabei bezeichnete sie die Privatkläger unter anderem als Lügner und Betrüger, Knalltüte, Hurensohn, Schweinehund, Arschloch, Delinquent, erbärmliche Versager, bastard, idiot, chicken-shit, poor deadbeat, loser, nebbisch und lame duck. Die Beschuldigte handelte vorsätzlich und erneut äusserte sie diese Beschimpfungen im Zusammenhang mit dem Testament. Der Kammer erscheint eine Strafe von 30 Strafeinheiten als dem Verschulden der Beschuldigten angemessen.