Sie wollte ihren Willen durchsetzen und eine Herausgabe des Testaments sowie eine Bestätigung ihrer Vermutung erzwingen. Das Tatverschulden wiegt im Verhältnis zum Strafrahmen noch leicht. Es erscheint deshalb eine Strafe von 40 Strafeinheiten und unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips eine Strafe von 25 Strafeinheiten als dem Tatverschulden der Beschuldigten angemessen.