42 Die VBRS-Richtlinien sehen eine Strafe von 60 Strafeinheiten vor, wenn in einer kriselnden Beziehung der Täter der getrennt lebenden Partnerin mündlich und/oder per Telefon mit dem Tod droht. Die Partnerin hat Angst wegen dem zur Gewalt neigenden Täter und traut sich kaum mehr auf die Strasse. Dies entspricht sowohl der aktuellen Fassung (Stand 1.7.2017, S. 49) als auch der zur Begehungszeit geltenden Fassung (Stand 01.01.2013, S. 46). Die Beschuldigte drohte C.________ in einem Faxschreiben, welches sie ihm über I.______