Die Beschuldigte scheute nicht zurück, D.________ dieses Schriftstück unterschreiben zu lassen und unbeteiligte Dritte miteinzubeziehen. Nachdem sie das sogenannte Geständnis eingefügt hatte, stellte die Beschuldigte dieses Schreiben Drittpersonen und Behörden zu, um sie damit von der Existenz eines Testaments zu überzeugen. Die Beschuldigte handelte vorsätzlich. Darüber hinaus wäre diese Tat vermeidbar gewesen. Die Beschuldigte hätte andere Mittel und Wege finden müssen, um Beweise oder Indizien für ihre Vermutung zu suchen, als ein fingiertes Geständnis zu erwirken.