Subjektive Tatschwere Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass es der Beschuldigten darum ging, Beweise zu konstruieren, um ihre Vermutung, dass ein neues Testament ihres verstorbenen Mannes gestohlen wurde und unterdrückt wird, belegen zu können. Hierbei war ihr jedes Mittel recht (pag. 853, S. 43 der Urteilsbegründung). Diesen Ausführungen schliesst sich die Kammer an. Die Beschuldigte scheute nicht zurück, D.________ dieses Schriftstück unterschreiben zu lassen und unbeteiligte Dritte miteinzubeziehen.