, N 1 zu Art. 251). Indem die Beschuldigte das von D.________ unterzeichnete Dokument als sogenanntes Beweisstück für die angebliche Existenz des neuen Testaments mehrfach bei unterschiedlichen Stellen und Behörden vorgelegt hat, hat sie eben dieses Vertrauen missbraucht. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, ist die Beschuldigte geplant vorgegangen (pag. 852, S. 42 der Urteilsbegründung). Sie hat das Dokument vor dem Treffen mit D.________ vorbereitet.