39 ohne Skrupel und ohne Respekt etc. bezeichnete und verschickte diese Schreiben an seinen Arbeitgeber, Fakultätskollegen, angestellte der Hochschule .________, sowie an diverse Bekannte und Verwandte. 16.5 Wie erwähnt hat die Kammer das Verbot der reformatio in peius zu beachten, weshalb wiederum eine Geldstrafe auszufällen ist. In den rechtskräftigen Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg und Berner Jura-Seeland wurden unter anderem Geldstrafen ausgesprochen.