Es wurde davon ausgegangen, dass die Beschuldigte durch die Herstellung eines gefälschten Schuldgeständnisses vom 6. Juli 2013 von D.________ betreffend die Urkundenunterdrückung versucht hat, ihre Anschuldigung gegen diesen zu belegen. Mit Strafbefehl vom 26. Februar 2015 der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wurde die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à CHF 30.00, unter Aufschub der Strafe mit Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von CHF 600.00 verurteilt (pag. 658 i.V.m. Verfügung vom 22. April 2015 im Verfahren BJS .