13.2 Subsumtion (AKS Ziff. 5.3, zweites Lemma) Das Schreiben vom 3. März 2014 ist in der Anklageschrift in zwei Lemma unterteilt. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte betreffend das erste Lemma, welches die Unterdrückung von Urkunden aufführt, wegen übler Nachrede schuldig erklärt (pag. 807, Ziff. 6.3 des Urteils). Betreffend das zweite Lemma, wonach die Beschuldigte am 6. Juli 2013 von D.________ geschlagen und mit dem Tod bedroht worden sei, erklärte die Vorinstanz die Beschuldigte wegen Verleumdung schuldig (pag. 807, Ziff. 5 des Urteils).