Eine Vollmacht kann formfrei erteilt und das Tätigwerden eines Anwalts kann – falls eine Vollmacht nicht vorliegt – nachträglich genehmigt werden. Aus dem Vorgehen von Rechtsanwalt F.________ ist zu schliessen, dass die Anzeigen und gestellten Strafanträge vollumfänglich dem Willen des Privatklägers entsprechen. Der Strafantrag wurde zudem rechtzeitig gestellt. Damit liegt ein gültiger Strafantrag betreffend Drohung vor. Die Beschuldigte ist folglich wegen Drohung, begangen 3. September 2013, z.N. von C.________ schuldig zu sprechen.