Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung sagte C.________ aus, dass die Schreiben in einem hohen Mass grossen Stress ausgelöst hätten. Die Beziehung sei vorher weitestgehend unbelastet gewesen. Es habe keine Grundlage dafür gegeben. Der Umfang der Drohungen und Beschimpfungen sei nicht zu erwarten und teilweise durchaus schockierend gewesen (pag. 1439). Ferner ist zu berücksichtigen, dass die gesamten Umstände im Zusammenhang mit der Erbstreitigkeit bereits diverse Schreiben seitens der Beschuldigten zur Folge hatten.