33 umgehend die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Beschuldigte davon abzuhalten, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen (pag. 245 f.). C.________ wurde durch dieses Schreiben in Angst versetzt und nahm diese Drohungen sehr ernst. Dies geht nicht nur aus seinen eigenen Aussagen, sondern auch aus der unmittelbaren Reaktion seines Anwalts hervor. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung sagte C.________ aus, dass die Schreiben in einem hohen Mass grossen Stress ausgelöst hätten.