Rechtsanwalt F.________ reagierte umgehend am 4. September 2013 und richtete ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei, welches er ihnen auch vorab per Fax zustellte und mit «DRINGEND» betitelte. Darin führte Rechtsanwalt F.________ aus, dass die Drohungen der Beschuldigten eine neue Stufe erreicht hätten. Wie er bereits in der Strafanzeige vom 22. August 2013 ausgeführt habe, sei die Beschuldigte bereits zweimal nach AC.________ (Ort) zum Haus von C.________ und E.________ gereist und habe diese persönlich aufgesucht. Mit dem Fax der Beschuldigten würden die Familie von C.____