Die Beschuldigte war der Ansicht, dass C.________ das Testament entwendet hat und gibt ihm in diesem Schreiben deutlich zu verstehen, was sie von ihm hält und dass sie ihn deswegen auch körperlich angehen will. Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände hinsichtlich des Testaments und die Erbstreitigkeit sowie das dadurch äusserst schwierige Verhältnis zwischen der Beschuldigten und C.________ wirkt der angedrohte Nachteil schwer. Weiter ist entscheidend, dass der Privatkläger durch diese Aussagen in Angst oder Schrecken versetzt wird und die Drohungen ernst gemeint erscheinen. Rechtsanwalt F.__