Erforderlich ist Vorsatz bzw. Eventualvorsatz. Die Täterschaft muss den Willen haben, ihr Opfer in Schrecken oder Angst zu versetzen und sie muss sich bewusst sein, dass ihre Drohung diese Wirkung hervorruft oder dies zumindest in Kauf nehmen (DELNON/RÜDY, a.a.o., N 33 zu Art. 180). 12.2 Subsumtion (AKS Ziff. 3.2) Indem die Beschuldigte in einem Faxschreiben vom 3. September 2013 an C.________ ausführte, «Wenn Sie Krieg wollen Sie bekommen Krieg!!!!» und «Ich möchte dir deine drecks Nase brechen. Ich möchte dir den Hals umdrehen.» sowie «Wir sehen uns noch!!!!», drohte sie ihm ein künftiges Übel an.