Die Beschuldigte liess D.________ hierzu kaum eine andere Wahl, da die Arbeit ohne Unterstützung der Umzugshelfer kaum zu bewältigen gewesen wäre (pag. 846, S. 36 der Urteilsbegründung). Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der gesamten Umstände und in Anbetracht der schwierigen Situation im Hinblick auf die vorangegangene Erbstreitigkeit und der Ansicht der Beschuldigten, wonach C.________