Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass die Beschuldigte anlässlich der Abholung der Erbgegenstände von D.________ verlangte, ein Schreiben zu unterzeichnen, in welchem er erklärte, dass die ihm ausgehändigte Modelleisenbahn vollständig und ohne Mängel sei, ansonsten sie die draussen wartenden Umzugshelfer nicht in das Haus eintreten lassen würde. D.________ hatte nicht die Möglichkeit, die Vollständigkeit der Modelleisenbahn tatsächlich zu überprüfen, unterschrieb jedoch trotzdem, damit ihn seine Helfer beim Heraustragen der Erbgegenstände unterstützen konnten. Die Beschuldigte liess D.______