2.2) In sachverhaltsmässiger Hinsicht ist erstellt, dass die Beschuldigte dem Privatkläger mit Schreiben vom 2. Juli 2013 damit drohte, ein Strafverfahren wegen Unterdrücken von Urkunden einzuleiten und dem Oberkommandanten der Armee, bei welcher der Privatkläger Wehrdienst leistete, sowie dem Dekan der Fakultät, an welcher dieser Medizin studierte, mitzuteilen, was der Privatkläger für ein Mensch sei und aus welchem Holz seine Familie geschnitzt sei, sollte er am 6. Juli 2013 das angeblich unterdrückte Testament nicht mitbringen (pag. 46).