29 der Tatsache geschuldet, dass diese nicht im Besitz des angeblichen Testaments waren. Die Androhung einer Strafanzeige an sich ist kein unerlaubtes Mittel, und auch der verfolgte Zweck der Beschuldigten – die Herausgabe des Testaments – verstösst an sich nicht gegen die Rechtsordnung. Die Beschuldigte ist der Ansicht, dass ein neues Testament vorliegt und ihr dieses durch C.________ entwendet wurde. Beweisen konnte sie dies bisher nicht. Zwar beruft sie sich auf ein von D.__