Indem sie dieses Schreiben bei diversen Stellen und Personen einreichte, um zu bezeugen, dass es ein Testament gebe, welches sie als Erbbegünstigte vorsehe, handelte sie zudem in Täuschungsabsicht. Durch das Einreichen dieses Schreibens bei diversen Stellen und Personen versuchte die Beschuldigte diese davon zu überzeugen, dass das neue Testament entwendet worden sei und sie als eigentliche Erbbegünstigte vorgesehen habe. Sie hat sich dadurch besser stellen wollen und handelte damit ebenso in Vorteilsabsicht. Die Beschuldigte ist folglich wegen Urkundenfälschung, begangen in der Zeit vom 6. bis 25. Juli 2013 in O.